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Vermieter-Basics: Anlage V, Werbungskosten & AfA - Steuerinfos

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Steuerwissen einfach erklärt – für Arbeitnehmer, Rentner und Vermieter.
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Anlage V, Werbungskosten & AfA kurz erklärt
Der kompakte Einstieg für private Vermieter – mit Beispielen und Checkliste.

Einnahmen sind in der Regel die vereinbarte Kaltmiete und umlagefähige Nebenkosten. Zufluss-/Abflussprinzip: Einnahmen und Ausgaben zählen, wenn sie auf dem Konto zu- oder abfließen.

  • Einnahmen: Kaltmiete, Umlagen/Nebenkosten, Nutzungsentschädigungen.
  • Nicht zu versteuern: Kaution (solange nicht einbehalten), private Darlehenstilgung.
  • Zuordnung: Gemeinschaftliche Objekte anteilig, Eheleute je Eigentumsanteil.
  • Belege: Mietvertrag, NK-Abrechnung, Kontoauszüge strukturiert ablegen.

Die Anlage V erfasst alle Einnahmen und Werbungskosten pro Objekt. Wichtige Blöcke:

  • Objektdaten: Adresse/Bezeichnung, Eigentumsanteil, Nutzungsart.
  • Einnahmen: Kaltmiete, Umlagen, Erstattungen.
  • Werbungskosten: Zinsen, Nebenkosten, Erhaltungsaufwand, Versicherungen, Verwaltung.
  • AfA: Gebäudeabschreibung inkl. Restnutzungsdauer.
  • Besonderheiten: Modernisierung, Leerstand, anteilige Zeiträume.

Tipp: Für jedes Objekt ein separates Blatt führen – auch digital – und die Summen auf die Anlage V übertragen.

  • Zinsen und laufende Darlehenskosten.
  • Nebenkosten (nicht umlagefähig): Hausverwaltung, Bankgebühren, Grundsteuer, Versicherungen, Kontoführung.
  • Erhaltungsaufwand: Reparaturen, Wartung, Schornsteinfeger.
  • Fahrten: 0,30 € je km (einfache Strecke) zu Objekt/Verwaltung.
  • Arbeitsmittel: Kleinanschaffungen bis 800 € netto sofort, sonst AfA.
  • Sonstiges: Inserate, Energieausweis, Rechts-/Beratungskosten.

Wichtig: Kosten müssen durch die Vermietung veranlasst sein. Belege aufbewahren.

Gebäude: Lineare AfA meist 2% p.a. (Altbau ggf. 2,5% oder 3%). Basis ist der Gebäudeanteil des Kaufpreises (ohne Grund und Boden).
Inventar: Küche, Einbauten, Geräte nach Nutzungsdauer (z. B. 5–10 Jahre).
Startzeitpunkt: Ab Anschaffung/Fertigstellung; zeitanteilig im Jahr.

  • Beispiel 1 (Gebäude): Gebäudeanteil 200.000 € → AfA 2% = 4.000 € p.a.
  • Beispiel 2 (Küche): 3.000 € über 5 Jahre → 600 € p.a.

Tipp: Kaufpreisaufteilung (Boden/ Gebäude) sachgerecht dokumentieren.

Werbungskosten sind auch im Leerstand abziehbar, wenn eine ernsthafte Vermietungsabsicht besteht.

  • Nachweise: Inserate, Maklerauftrag, E-Mail-Anfragen, Exposés.
  • Zumutbarkeit: Mietpreis und Zustand marktgerecht.
  • Wechselnutzung: Eigennutzung unterbricht die Absicht; ab dann keine Werbungskosten mehr.

Erhaltungsaufwand (sofort abziehbar): Instandsetzung ohne wesentliche Verbesserung (z. B. Malerarbeiten, Austausch defekter Teile).

Herstellungskosten (AfA): Erweiterung, grundlegende Umgestaltung oder Standardhebung (Bad, Heizung, Elektro komplett).

15%-Grenze in den ersten 3 Jahren nach Anschaffung: Werden innerhalb dieses Zeitraums mehr als 15% der Gebäudeanschaffungskosten (netto) für Instandsetzung/Modernisierung aufgewendet, gilt insgesamt Herstellungskosten.

  1. Einzelwohnung mit Darlehen: Kaltmiete 9.600 €, Nebenkosten 2.400 €; Zinsen 3.000 €, Verwaltung 600 €, Reparaturen 800 €, AfA 4.000 € → Überschuss 3.600 €.
  2. Leerstand 4 Monate: Einnahmen 8 Monate; laufende Kosten und AfA zeitanteilig ganzjährig abziehbar bei belegter Vermietungsabsicht.
  3. Küche neu: 3.500 € über 5 Jahre AfA = 700 €/Jahr; Kleinreparatur Herd 180 € sofort.
  • Nebenkosten doppelt ansetzen (als Einnahme und Werbungskosten) ohne Abrechnungskorrektur.
  • Grund und Boden in die AfA einbeziehen.
  • 15%-Grenze nach Kauf übersehen.
  • Privat veranlasste Kosten absetzen (z. B. Eigenbedarf, Umzug).
  • Belege nicht aufbewahren oder nicht objektbezogen sortieren.
  • Mietvertrag, Übergabeprotokoll, Kautionskonto vorhanden.
  • Jährliche NK-Abrechnung erstellt und belegt.
  • Belege zu Zinsen, Versicherungen, Grundsteuer, Verwaltung gesammelt.
  • Erhaltungsaufwendungen vs. Herstellungskosten geprüft (15%-Grenze).
  • AfA-Basis (Gebäudeanteil) dokumentiert; Inventar getrennt.
  • Fahrten und Arbeitsmittel erfasst.

Nächster Schritt: Alles in die Anlage V übertragen und Belege ablegen.

  • Steuergrundlagen: Grundlagen der Einkommensteuer.
  • Glossar: Wichtige Begriffe von A–Z.
  • Blog: Alle Beiträge – Kategorie „Vermietung“.
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